Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung, ich habe das Recht, nicht zuzuhören. Du hast kein Recht, mich zu zwingen zuzuhören, ich habe kein Recht, dich am Sprechen zu hindern. Dieses Verständnis gilt für alle wahren Rechte. Die einzige Pflicht ist die Nichteinmischung.